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Liebe Münchner,
In München standen 2011 fast 8% alle Bürogebäude leer. Lt. Aussagen des Instituts der dt. Wirtschaft wuchs die Bürofläche zwischen 2000 und 2010 zudem weitaus schneller als die Anzahl der Angestellten, welche sie nutzen sollen (19.0% vs. 1.4%).
Auf der anderen Seite ist Wohnraum knapp und die Mietpreise steigen stetig weiter.
Daher folgender Vorschlag:
Neue Bürogebäude werden im Stadtgebiet nur genehmigt, wenn der Leerstand z.B. <5% des Bestands beträgt. Ansonsten haben Wohngebäude Vorrang. Zugleich wird die Umwandlung von leerstehendem Büroraum in Wohngebäude unterstützt.
Quellen:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/arbeiten/vermietung-har...
http://www.iwkoeln.de/de/infodienste/iwd/archiv/beitrag/25671
103 | Teilnehmer/innen unterstützen den Vorschlag |
1 | Teilnehmer/innen sind neutral |
17 | Teilnehmer/innen lehnen den Vorschlag ab |
Erklärung: Die Bewertung dient der Ermittlung der besten 10 Ideen. Weitere Infos dazu in den „Häufigen Fragen“.
Wahrscheinlich aber eher aussichtslos. Schließlich muß es sich für die Besitzer oder Neuerbauer von Gewerbe/Büroflächen durchaus rentieren, diese leerstehen zu haben. Abschreibungsobjekte... oder was auch immer. Nur so ist es doch erklärlich, daß ein Gewerbemieter ausziehen muß und sich andere Räumlichkeiten suchen muß, weil der Besitzer das Gebäude leer haben will.
Ich bin leider Laie auf dem Gebiet, allerdings könnte ich mir vorstellen, dass - bei entsprechenden Änderungen von Bebauungsplänen ein Baugebot nach § 176 BauGB möglich sein könnte.
"(I) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann die Gemeinde den Eigentümer durch Bescheid verpflichten, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist
1. sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder
2. ein vorhandenes Gebäude oder eine vorhandene sonstige bauliche Anlage den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen."
Wenn die Nutzerin allee allee diesen Vorschlag nicht eingebracht hätte, dann hätte ich das getan!
Das Problem fängt aber da an wo so offensichtlich zu viele Bürobauten überhaupt von den Baubehörden genehmigt werden.
Man könnte das zB dadurch verhindern daß jeder Bauunternehmer der Büroflächen bauen will x Prozent der gewünschten Bürofläche Wohnraum bauen muss.
In Zukunft werden viele Menschen von ihrem Zuhause aus arbeiten. Da wäre es noch weit vernünftiger, nicht Büroräume in Wohnräume zu verwandeln, sondern gleich beides in einem zu schaffen. Es müssen ja nicht gleich Lofts entstehen, wäre aber auch prima. Ich würde mich gerne auf eine Warteliste schreiben, um in einem Bürokomplex mir eine Wohnung mit Atelier ausbauen zu dürfen. Schönen Gruß, simonex
Sind da nicht oft irgendwelche internationealen Baufonds dahinter, die bei ahnungslosen Anlegern Geld eingesammelt haben und dann etwas bauen, was denen Steuervorteile bringen soll.
Warum werden von Kaptalanlegern lieber Bürohäuser, statt Wohnanlagen gebaut .
1. Die Baukosten von Bürohäusern sind ganze 19 (!) % niedriger als die von Wohnhäusern, weil die Umsatzsteuer vom FA erstattet wird.
2. Im Mietrecht herrscht noch weitgehend Vertragsfreiheit, während sie im Bereich des Wohnungsmietrechts es wesentlich schwerer Haben, sich von einem Mieter zu trennen, als z.B. von Ihrem Ehepartner. Für die Scheidung genügt, daß Sie einfach aus der Ehewohnung ausziehen und ein Jahr getrennt leben. Wollen Sie aber eine vermietete Wohnung selbst beziehen, müssen Sie dem Mieter und dem Gericht Ihre Wohn- Familien- und Vermögensverhältnisse unterbreiten und im schlimmsten Fall Jahre mit den Prozeßbeteiligten darüber Jahre streiten.Ein ähnlicher juristischer Eiertanz findet statt, wenn Sie die Miete erhöhen wollen.
Fazit : Verbesserte Steuer- und Mietgesetze könnten es für Kapitalanleger interessant machen, wieder in Wohnanlagen zu investieren , so wie dies die großen Versicherungen vor Einführung der allzu freundlichen "Mieterschutzgesetze" auch getan haben. Der gutgemeinte
Mieterschutz und die Steuergesetzgebung haben die Wohnungsknappheit sicher mitverursacht. Überall produziert Knappheit eine Vergrößeriung des Angebots. Warum wohl nicht auf dem Wohnungsmarkt ?
Antwort der Verwaltung
Hallo "allee-allee",
der Leerstand in Bürogebäuden in München ist sehr unterschiedlich. Während in der Innenstadt und an ihrem Rand nur 2-3 % leerstehen, sind es am Stadtrand und im Umland an einigen Standorten auch deutlich mehr als 10%. Deshalb ist auch der Stadtverwaltung daran gelegen, an den leerstandsgeprägten Standorten mehr Wohnnutzung zu ermöglichen. Eine Stadt braucht neben dem Wohnen aber auch gewerbliche Arbeitsplätze mit entsprechend geeigneten Flächen. Dabei geht es nicht nur um das unmittelbare Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten, die Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit unterschiedlichsten Qualifkationen ist für ein funktionierende Stadt lebensnotwendig.
Voraussetzungen für die Umwandlung von Büro in Wohnen sind das Interesse und die Kooperation der Eigentümer, die Höhe der finanziellen und technischen Aufwendungen sowie die Gegebenheiten des Wohnumfeldes. Beispiele für erfolgte Veränderungen sind die Südseite (ehemals Siemens-Standort) und die Parkstadt Schwabing. Bürogebäude sind nicht selten ein Schutz der Wohnbebauung vor Lärm und anderen Immissionen und deshalb nicht ohne weiteres ersetzbar. Wohnen hat auch erhebliche Ansprüche an soziale Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, Seniorenzentren,...) und nutzbare Freiräume. Deshalb wird es immer eine Einzelfalllösung geben müssen.
Und dabei hat der Eigentümer einen Anspruch auf die Nutzung des vorhandenen Baurechts, das nicht ohne weiteres geändert werden kann. Die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner haben einen Anspruch auf eine lebenswerte Umgebung.
Mit freundlichen Grüßen
Referat für Stadtplanung und Bauordung, HA Stadtentwicklungsplanung