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Ihre Wertung: |
1. Kappung von Hecken und anderem Grünzeug entlang Straßen mit Radweg auf max. 1 Meter Höhe im Bereich von Einmündungen und Grundstücksausfahrten, damit in diese Straßen einbiegende Autofahrer eine Chance haben, Radfahrer rechtzeitig zu sehen. Beispiel: Mündungsbereich Dom-Pedro-Straße/Landhuter Allee
2. Entfernung sämtlicher Wahlplakatständer, die weniger als 20 Meter vor einer Kreuzung/Straßeneinmündung (an Bäumen) aufgestellt sind, damit rechtsabbiegende Autofahrer den Radweg einsehen können. Beispiel: derzeit überall in der Stadt
3. Entfernung von Werbeplakaten von kurz vor Kreuzungen/Straßeneinmündungen aufgestellten Wartehäuschen, damit rechtsabbiegende Autofahrer den Radweg einsehen können. Beispiel: Nymphenburger-/Schulstraße
4. Auflösung des notdürftig auf den Gehweg gepinselten Radwegs in der Marsstraße stadteinwärts vor dem Rundfunkplatz - diesen kann man als vom Rundfunkplatz (links) in die Marsstraße einbiegender Autofahrer erst einsehen, wenn man ihn mit der Motorhaube bereits versperrt.
8 | Teilnehmer/innen unterstützen den Vorschlag |
0 | Teilnehmer/innen sind neutral |
1 | Teilnehmer/innen lehnen den Vorschlag ab |
Erklärung: Die Bewertung dient der Ermittlung der besten 10 Ideen. Weitere Infos dazu in den „Häufigen Fragen“.
Parkverbot an Kreuzungen mit Radweg
Für Radler Lebensgefährlich sind auch hohe Fahrzeuge wie SUV und Kleinlastern, die unmittelbar im Kreuzungsbereich zwischen Straße und Radweg parken. Rechtsabbiegende Autofahrer können rechts neben solchen Fahrzeugen fahrende Radler nicht erkennen, biegen ab und es kommt so immer wieder zu gefährlichen Situationen.
20 Meter vor solchen Kreuzungen sollte jegliches Parken unterbunden werden. Kübel mit etwas Grünzeug hinstellen und fertig.
@Parkverbot an Kreuzungen mit Radweg
Die Kastenwägen, die manchmal vor Kreuzungen geparkt sind, nehmen auch einbiegenden Autofahrern die Sicht, ebenso wie die erwähnte Wahlplakatständer. Das wäre eine Sache für den Gesetzgeber! Ziel: Keine Wahlplakate im Abstand von 10m zu Kreuzungen, Park- und Halteverbot für Autos höher als 1,70cm im Bereich von 10m vor Kreuzungen! Bislang sind das echte Gefahren für den fließenden Verkehr!