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Qualitätsvolle und charakteristische Stadträume
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Fußgängerzone am Viktualienmarkt ist lebensgefährlich

Die Fußgängerzone am Rosental/Viktualienmarkt dürfen nur Lieferverkehr, Taxis und die MVG befahren. In der Fußgängerzone ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von fünf 5 km/h vorgeschrieben. 5 km/h zu fahren ist fast nicht möglich, da man von Fußgängern überholt werden würde. Die MVG, Taxis und sogar die Polizei (ohne Einzatz) fährt hier mit 40-50 km/h an Haltestellen zwischen Fußgängern und Radlern durch, daß es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis es zu einem ernsthaften Personenschaden kommt.

Schlagworte: Fußgängerzone, Verkehr
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Erklärung: Die Bewertung dient der Ermittlung der besten 10 Ideen. Weitere Infos dazu in den „Häufigen Fragen“.