test
Ihre Wertung: |
Sätmliche Einbahnstraßen in den Tempo-30-Zonen Münchens sollten für den fahrradlichen Gegenverkehr freigegeben werden.
Die Straßen in Tempo-30-Zonen sind oft sehr verkehrsruhig. Auch engere Straßen könnten freigegeben werden. Wichtig ist, dass Fahrzeuge die in richtiger Richtung in die Einbahnstraße unterwegs sind deutlich gewarnt werden. Die "Fahrrad frei"-Schilder sollten noch besser auffallen und daher in einer Signalfarbe (z.B. leuchtgelb) eingefärbt werden.
33 | Teilnehmer/innen unterstützen den Vorschlag |
2 | Teilnehmer/innen sind neutral |
13 | Teilnehmer/innen lehnen den Vorschlag ab |
Erklärung: Die Bewertung dient der Ermittlung der besten 10 Ideen. Weitere Infos dazu in den „Häufigen Fragen“.
Antwort der Verwaltung
Sehr geehrte/-r MZ,
im Grundsatzbeschluss "Radverkehr" vom 20.5.2009 ist die Verwaltung unter anderem beauftragt, durch die Öffnung von geeigneten Einbahnstraßen im gesamten Stadtgebiet für den gegenläufigen Radverkehr das Fahrradklima weiter zu verbessern. Rechtsgrundlage ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die entsprechenden Regelwerke.
Nach den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA) soll der Radverkehr grundsätzlich Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren können, sofern die Fahrgassen breiter als 3,00 m sind und ausreichende Ausweichmöglichkeiten für eine sichere Begegnung zwischen Kraftfahrzeugen und Radverkehr bestehen.
Im Stadtgebiet sind derzeit 287 von ca. 700 Einbahnstraßen (und damit etwa 40 %) für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet. Auch weiterhin werden Einbahnstraßen überprüft und bei entsprechender Eignung für den Radverkehr freigegeben. Es gibt jedoch Straßen, die sich nicht eignen, da die Fahrgassen zu schmal für eine sichere Begegnung zwischen Kraftfahrzeugen und Radverkehr oder z. B. wegen starken Kurvenverlaufs zu unübersichtlich sind. Wir bitten daher um Verständnis, dass nicht sämtliche Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen freigegeben werden können.
Die Ausgestaltung der Verkehrszeichen und Zusatzschilder ist in der StVO geregelt. Das Zeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ist, wie andere Zusatzschilder auch, weiß mit schwarzer Schrift. Die Farbgebung ist bundeseinheitlich und kann von der Landeshauptstadt München nicht verändert werden. Autofahrer werden jedoch durch entsprechende Beschilderung und teilweise durch unterstützende Markierungen ausreichend auf den entgegen kommenden Radverkehr hingewiesen.
Mit besten Grüßen,
Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung Verkehrsplanung