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Ihre Wertung: |
Dabei denke ich an wohnortnahe Anbauparzellen auf anderweitig nicht nutzbaren Restflächen.
Diese sollen Bürgern zur Versorgung mit gesundem, selbstgezogenem Obst und Gemüse dienen, aber auch ein Ort von sozialer Begegnung sein.
Hierbei sollte jeder Nutzer eine kleine Parzelle Land zum Anbau bekommen, wobei NICHT gigantische Flächen wie zB bei Schrebergartenanlagen mit sinnlosem Rasen verschwendet wird oder Zäune privaten Raum abteilen, sondern wo wirklich der Anbau im Vordergrund steht.
Das ganze sollte dezentral in den Vierteln angelegt werden, damit die Nutzer auch ohne Auto jeden Tag schnell zum Giessen, Ernten etc dort vorbeischauen können.
30 | Teilnehmer/innen unterstützen den Vorschlag |
1 | Teilnehmer/innen sind neutral |
2 | Teilnehmer/innen lehnen den Vorschlag ab |
Erklärung: Die Bewertung dient der Ermittlung der besten 10 Ideen. Weitere Infos dazu in den „Häufigen Fragen“.
Liebe Teilnehmende,
vielleicht wollen sie auch andere Ideen zum Thema Bürgergeteiligung bewerten, kommentieren und diskutieren?
Dann benutzen sie doch die Schlagwortwolke:
http://muenchen-mitdenken.de/diskussion?schlagwort=B%C3%BCrgerbeteiligung
Weiterhin viel Spaß beim Diskutieren und beste Grüße,
Katja Kockel (Moderation)
Hinweis der Verwaltung
Sehr geehrter Gast,
vielen Dank für Ihre Idee.
Ein ähnliches Projekt gibt es schon: die "Münchner Krautgärten". Das Projekt ist eine gemeinsame Idee der Münchner Grüngürtel-Bauern und der Stadtverwaltung, um den großen Bedarf nach dem "eigenen Gemüsegärtchen" zu stillen. Der Grüngürtel-Bauer verpachtet an den jeweiligen Standorten im Stadtgebiet eine z.B. 60 m² große und möglichst siedlungsnahe Gartenparzelle. Teure Gartenlauben oder Stellplätze sind nicht vorgesehen. Es gibt 17 verschiedene Standorte mit ca. 1000 Parzellen, die jährlich vergeben werden. Falls Sie mehr darüber wissen möchten, klicken Sie doch auf unsere Internetseite http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung...
Beste Grüße,
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Antwort der Verwaltung
Sehr geehrter Gast,
nochmals danke für Ihren Beitrag. Ergänzend zu unserem oben stehenden Hinweis wollen wir Ihnen noch kurz verschiedene Formen von Bürgergärten vorstellen, die bereits praktiziert werden:
Die "Gemeinschaftsgärten" werden nach dem Vorbild der Prinzessinnengärten in Berlin, wie bei „o'pflanzt is“ genutzt, jedoch nur als Zwischennutzung. Es ist viel Eigeninitiative der Nutzer und Nutzerinnen notwendig. Hinweise zu Gemeinschaftsgärten sind in Bebauungsplänen oder Freiflächenrahmenplänen möglich.
Die "Gemeinschaftsdachgärten" sind für die jeweilige Hausgemeinschaft unter anderem auch zum Anbau von Obst und Gemüse geeignet.
Die "Krautgärten", die auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich (städtische oder private Flächen) jährlich neu vergeben werden, erfreuen sich stetigen Zuwachs. Zur Zeit stehen ca. 1.000 Parzellen zur Verfügung (siehe unten).
Die "Wohnungs- oder Mietergärten" sind privat nutzbare Flächen innerhalb der Freiflächen der Baugrundstücke. Insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner der oberen Geschosse im Geschosswohnungsbau sind diese Gärten sehr wertvoll. Diese Nutzung steht allerdings in Konkurrenz zur Verwendung von gemeinschaftlichen Zwecken (z.B. Kinderspiel, Baumpflanzungen, Wege). Detaillierte Empfehlungen können Sie in der Publikation „Gärten im Wohnumfeld“ nachlesen.
Die "Kleingärten" sind die traditionelle Gartenform, sie sind nach wie vor beliebt. Leider bestehen nur geringe Möglichkeiten zur Neuschaffung.
Zudem wird durch die Stadtplanung bei hohen Dichten der Bau überdurchschnittlich großer Balkone, Loggien und Terrassen gefördert, auf denen dann ebenfalls eine gewisse gärtnerische Nutzung in direkter Verbindung zur Wohnung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Referat für Stadtplanung und Bauordnung