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Qualitätsvolle und charakteristische Stadträume
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Bebauungspläne

Nach der Bayerischen Verfassung und der Bayerischen Gemeindeordnung ist die Kommune zuständig für die Bauleitplanung.

Wenn die Kommune entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgaben dann Bebauungspläne aufstellt,
ist für die Grundstückskäufer klar, welches Baurecht sie bekommen und was ggf. auch die Nachbarn bauen dürften.
Für die Nachbarn ist klar, welches Maß an Bebauung sie dulden müssen.
Für die Grundstücksverkäufer ist klar, wieviel Geld sie für das Grundstück und das dort gegebene Baurecht bekommen können.

Wenn die Kommune keine Bebauungspläne aufstellt, weil sie sich das Personal dafür spart,
ist das Maß der Bebauung in der Praxis "Ermessensache" der Unteren Baubehörde,
wird immer wieder vermutet, dass es hier zu Korruption kommen könnte,
ist der Streit zwischen den Nachbarn "Normalfall", insbesondere dann, wenn Bauträger die Grundstücke kaufen, dann "vollbauen" und die Nachbarn dann einen Verlust am Verkehrswert ihrer Grundstücke hinnehmen müssen. Wo ist denn die Rechtsgrundlage für diese "Teilenteignung"?

Deshalb liegt es im Interesse der Bürger, wenn die Kommune ihre gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt und Bebauungspläne aufstellt, zumindest bezüglich der zulässigen Höhenentwicklung der Gebäude, der Grundflächenzahl und der Geschoßflächenzahl.

Schlagworte: Architektur, Bebauungspläne, Stadtbild, Städtebau
17 Teilnehmer/innen unterstützen den Vorschlag
1 Teilnehmer/innen sind neutral
0 Teilnehmer/innen lehnen den Vorschlag ab

Erklärung: Die Bewertung dient der Ermittlung der besten 10 Ideen. Weitere Infos dazu in den „Häufigen Fragen“.

Kommentar Nr. 1

Gängige Praxis

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auch wir in Laim mußtren diese furchtbare Erfahrung machen; vor 10 Jahren, als wir unser Haus kauften, waren wir umsäumt von älteren Einfamilien- bzw. Doppelhäusern mit großzügigen Gärten und wunderbarer Bepflanzung. Jetzt inzwischen sind wir umrundet von maximaler Bebauung bis fast zu unserer Grundstücksgrenze, sodaß der Wert unseres Hauses sich reduziert hat. Zimmer und Terrassen die früher Sonneneinstrahlung hatten, liegen jetzt im Schatten, weil die neue Bebauung um einiges höher wurde, als der Altbestand. Ja, das kommt einer Teilenteignung gleich. Bauträger holen das Maximum an Profit bei der Bebauung raus, zu Lasten der Lebensqualität und der Umwelt. Hier muß die Stadt München endlich was tun, um alte, gewachsene Wohnviertel geschützt werden und bestehen bleiben.

Kommentar Nr. 2

§34 BauGB und die Folgen

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Sarkastisch gesprochen, werden die Grundstückseigentümer, die Nachbarn von solchen "Vollverwertern" sind, nicht teilenteignet, sondern bereichert durch den neu geschaffenen Bezugsfall... Im Sinne der Wertentwicklung des eigenen Grundstücks kann es im bebauungsplanlosen Innenbereich gar nichts besseres geben, als unmäßige Nachbarn!

Kommentar Nr. 3

Neues Leitbild für suburbane Stadtteile!

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stimme der Meinung von Gast vollkommen zu. Es geht dabei allerdings nicht nur um den Wert einzelner Grundstücke, sondern auch um den Wohnwert der Quartiere.
Ziel einer Bauleitplanung wäre dabei nicht zwangsläüfig die Festlegung des Status quo, sondern evtl auch eine sinnvolle Neuordnung. Dabei kann Nachverdichtung als Chance begriffen werden. Denn viele Münchner Gartenstädte verdienen diesen Namen nicht wirklich. Thema Abstandsgrün, Abstandsgrün... (vgl. Dieter Wieland).