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Generell wird von der Stadt der Fehler gemacht dem Bauträger zu erlauben auch jeden Baum zu beseitigen, aber gleichzeitig wird es Privatleuten fast unmöglich gemacht ihren eigenen Garten zu pflegen, d.h. auch mal einen Baum zu fällen oder wenigstens auszulichten. Der Grund könnte sein das die UNB da noch was zu sagen hat, und retten will was zu retten ist, wohingegen bei einem Neubau generell gilt "Baurecht vor Baumrecht". Das ist skandalös und muß geändert werden! Neubauten müssen sich am Bestand orientieren und Gartenpflege muss möglich sein.
Der beste Hinweis auf das Dilemma findet sich in der simplen Tatsache dass die Untere Naturschutzbehörde dem Planungsreferat untergeordnet ist, anstatt ihr gleichberechtigt zur Seite zu stehen. Das gleiche Problem hat auch die Untere Denkmalschutzbehörde.
Dieser Missstand muss beseitigt werden.
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Erklärung: Die Bewertung dient der Ermittlung der besten 10 Ideen. Weitere Infos dazu in den „Häufigen Fragen“.