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Die Bewertung ist abgeschlossen. Die am besten bewerteten Ideen finden Sie unter "Beste Ideen"
Weitsichtige und kooperative Steuerung
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Baumschutz auch für Obstbäume

Hochstamm und Halbstamm Obstbäume sollten unter die Baumschutzverordnung fallen.(d.h. Baum mit 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe) Fallen Obstbäume unter die Baumschutzverordung, würde das eine Förderung und Aufwertung der Obstbäume bedeuten
Nur Bäume die unter die Baumschutzverordnung fallen können als Ersatzpflanzung bei Fällung und Neubau genommen werden.
Folgende Argumente sprechen für Obstbäume:
Viele Gärten in München sind zu klein für große Bäume. Obstbäume passen auch in kleinste Gärten.
Obstbäume sind besonders für Kinder wichtig, damit sie einen Bezug zur Natur zu bekommen.
Obstbäume bieten die möglichkeit der ökologischen Eigenversorgung und dienen dadurch dem Umweltschutz.
Obstbäume sind wichtige Nahrungsquellen für viele Tierarten
Obstbäume sind durch ihre Attraktivität (Früchte, Blüten) besonders geeignet für Wohngebiete.

Schlagworte: Bäume und Pflanzen
20 Teilnehmer/innen unterstützen den Vorschlag
0 Teilnehmer/innen sind neutral
0 Teilnehmer/innen lehnen den Vorschlag ab

Erklärung: Die Bewertung dient der Ermittlung der besten 10 Ideen. Weitere Infos dazu in den „Häufigen Fragen“.

Kommentar Nr. 1

Hinweis der Moderation

1

Liebe Teilnehmende,

weiter spannende und interessante Ideen zum Thema Bäume finden Sie über die Schlagwortwolke:
http://muenchen-mitdenken.de/diskussion?schlagwort=B%C3%A4ume%20und%20Pf...

Weiterhin viel Spaß beim Bewerten, Kommentieren und Diskutieren.
Beste Grüße,
Katja Kockel (Moderation)

Kommentar Nr. 2

Obstbaumschnitt

2

Das dumme ist dann nur, dass jede "Baumveränderung", d.h. jeder größere Rückschnitt genehmigungspflichtig würde. Allerdings hätte es den Vorteil, dass auch Fällungen von größeren Obstbäumen (z. B. bei Baumassnahmen) ersetzt werden müssten.

Kommentar Nr. 3

Obstbaumschnitt

3

Obstbäume sollten sowieso nicht so stark geschnitten werden wie es oft geschieht. Ein normaler angemessener Obstbaumschnitt wäre auch mit Baumschutzverordnung möglich.