1. Kappung von Hecken und anderem Grünzeug entlang Straßen mit Radweg auf max. 1 Meter Höhe im Bereich von Einmündungen und Grundstücksausfahrten, damit in diese Straßen einbiegende Autofahrer eine Chance haben, Radfahrer rechtzeitig zu sehen. Beispiel: Mündungsbereich Dom-Pedro-Straße/Landhuter Allee
2. Entfernung sämtlicher Wahlplakatständer, die weniger als 20 Meter vor einer Kreuzung/Straßeneinmündung (an Bäumen) aufgestellt sind, damit rechtsabbiegende Autofahrer den Radweg einsehen können. Beispiel: derzeit überall in der Stadt
3. Entfernung von Werbeplakaten von kurz vor Kreuzungen/Straßeneinmündungen aufgestellten Wartehäuschen, damit rechtsabbiegende Autofahrer den Radweg einsehen können. Beispiel: Nymphenburger-/Schulstraße
4. Auflösung des notdürftig auf den Gehweg gepinselten Radwegs in der Marsstraße stadteinwärts vor dem Rundfunkplatz - diesen kann man als vom Rundfunkplatz (links) in die Marsstraße einbiegender Autofahrer erst einsehen, wenn man ihn mit der Motorhaube bereits versperrt.
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Verkehrssicherheit
Fahrrad
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